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Der Blaulicht Report

Fernsehprogramm 17. Juli - 22. Juli

Das Strafgericht
Beim "Strafgericht" wird hart verhandelt. Staatsanwaltschaft und Anwälte nehmen die Beteiligten in Kreuzverhören in die Mangel. Auch Richter Ulrich Wetzel nimmt kein Blatt vor den Mund. Er verkündet nicht nur juristische Beschlüsse, sondern teilt auch moralische Hiebe aus. In jeder einstündigen Fernsehverhandlung versucht er, anhand von Aussagen und Indizien souverän Tathergänge und Täterprofile zusammenzufügen. Richter Wetzel muss in Fällen wie Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung, Kinderhandel, fahrlässige Tötung, Brandstiftung und Mord Urteile sprechen. Dabei tagt in besonders schweren Fällen beim "Strafgericht" ein komplettes Schwurgericht aus drei Richtern unter dem Vorsitz von Ulrich Wetzel.
Das Strafgericht
Beim "Strafgericht" wird hart verhandelt. Staatsanwaltschaft und Anwälte nehmen die Beteiligten in Kreuzverhören in die Mangel. Auch Richter Ulrich Wetzel nimmt kein Blatt vor den Mund. Er verkündet nicht nur juristische Beschlüsse, sondern teilt auch moralische Hiebe aus. In jeder einstündigen Fernsehverhandlung versucht er, anhand von Aussagen und Indizien souverän Tathergänge und Täterprofile zusammenzufügen. Richter Wetzel muss in Fällen wie Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung, Kinderhandel, fahrlässige Tötung, Brandstiftung und Mord Urteile sprechen. Dabei tagt in besonders schweren Fällen beim "Strafgericht" ein komplettes Schwurgericht aus drei Richtern unter dem Vorsitz von Ulrich Wetzel.
Staatsanwalt Posch ermittelt
"Staatsanwalt Posch" zeigt das Zusammenspiel zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bis zur Überführung des Täters. Christopher Posch ist der Titelheld in 'Staatsanwalt Posch ermittelt'. In der Rolle des Staatsanwaltes wurde der Jurist, der vor seiner TV-Karriere als Rechtsanwalt in Frankfurt arbeitete, zum Star des 'Jugendgerichts'.
Das Jugendgericht
"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.
Das Jugendgericht
"Das Jugendgericht" befasst sich ausschließlich mit Fällen jugendlicher Straftäter (Alter: 14 bis 21 Jahre) und gibt einen realistischen Einblick in die nicht öffentlichen Verhandlungen vor einem Jugendgericht. Es werden klassische Straftaten verhandelt: von Diebstahl über Drogendelikte bis zu Raub, Erpressung und Körperverletzung. Aber es geht auch um Bagatelldelikte und die kleinen Dramen, die dahinter stecken.